Künstlersozialkasse wird erwachsen - 25 Jahre “KSK”

Die Künstlersozialkasse feiert am 6. Mai ihr 25jähriges Jubiläum in der Berliner Akademie der Künste - (Presseanmeldungen über das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung). Wer auf den historischen Gesetzgebungskalender schaut, weiß: Ein wenig verspätet, denn das Künstlersozialversicherungsgesetz trat am 1. Januar 1983 in Kraft. Aber wer könnte es einer Behörde für Kreative verdenken, ihre Jubelfeier in den Wonnemonat Mai zu vertagen?
Feiern darf man, feiern muss man. Doch die Künstlersozialversicherung wurde vom DJV von Anfang an in aller Nüchternheit betrachtet. “Noch nicht überzeugend”, so schon die Überschrift eines ersten Berichts im journalist vom Oktober 1982. Der Autor Michael Kip stellte zwar eine “eindeutige Verbesserung” für die bis dahin freiwillig in der Gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Selbständigen fest. Gleichzeitig wurde von ihm bereits damals bemängelt, dass geringe Einzahlungen auch im System der Künstlersozialversicherung nur zu geringen Altersrenten führen würden: “Eine Zusatzversorgung wird für die meisten der Künstler und Publizisten, die nach dem KSVG versichert werden, auch notwendig sein, wenn sie eine Altersversorgung erreichen wollen, die mehr als die Hälfte des Bruttoeinkommens betragen soll, das sie im Laufe ihres Berufslebens durchschnittlich verdient haben.”
Regine Sakowsky, die auch heute noch im DJV als Referentin für Soziales tätig ist, berichtete schon drei Monate nach In-Kraft-Treten des Gesetzes in der Märzausgabe journalist 1983 von “ersten Problemen” (so die Überschrift): Es sei von den Verlagen eine Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz eingeleitet worden. Daher glaubten sie, die Abgabe derzeit noch nicht zahlen zu müssen. Einige Verlage hätten zudem einen “anderen Weg gefunden, ihre finanziellen Belastungen durch die Künstlersozialabgabe abzuwälzen: Sie ziehen die von ihnen zu zahlenden 5% der Honorarsumme einfach vom Honorar ab.” Eine “Methode”, die auch heute wieder von verschiedenen Auftraggebern “getestet” wird. Wie damals gilt heute das Versprechen im Beitrag: “Der DJV wird jeden Kollegen, der seine Rechte einklagen will, in jeder Hinsicht unterstützen.”
25 Jahre später ist die Künstlersozialkasse für freie Journalisten und auch alle übrigen selbständigen Publizisten und Künstler zur unverzichtbaren Basis ihrer Berufstätigkeit geworden. Ohne die günstigen Sozialversicherungskosten der “KSK” wären Auftragsflauten kaum zu überstehen, würde mancher wegen hoher Krankenversicherungskosten möglicherweise komplett auf eine Sicherung verzichten. Künstlersozialkasse und freier Journalismus sind heute synonym.
Aber auch die Probleme sind geblieben. Auftraggeber, die versuchen, die Künstlersozialabgabe ihren Freien in Rechnung zu stellen, die (mit massiver Unterstützung des Deutschen Industrie- und Handelskammertags sowie des Zentralverbands des Deutschen Handwerks) die Rechtmäßigkeit der Abgabe anzweifeln. Aber genauso das Problem, dass das Gesetz in puncto Krankenversicherung weitgehend alle Wünsche erfüllt, aber für die Altersvorsorge nur begrenzt hilft. Hier ist weiterhin private Zusatzvorsorge notwendig. Die Riester- und Rüruprenten, auf die Freie ebenfalls Anspruch haben, sind dabei wichtige Ecksteine, genauso wie die Pensionskasse Rundfunk für diejenigen Freien, die für Rundfunkanstalten und ihre Produktionsgesellschaften arbeiten. Gleichwohl bleibt der freie Journalist gerade im Alter häufig in einer prekären Situation. Es gibt also noch viel zu tun. Eines ist aber klar: die Künstlersozialkasse ist bei allen Problemen ein unverzichtbarer Sockel für alle freien Journalisten sowie sonstigen Publizisten und Künstler.
Die Künstlersozialkasse ist erwachsen geworden. Ein rundes Jubiläum für eine Einrichtung, welche mancher Ende der siebziger Jahre noch für Sozialutopie gehalten hatte. Daher zum Schluss dieses Beitrags - ganz unjournalistisch: Alle guten Geburtstagswünsche, “KSK”!
