Bauer München Redaktions GmbH: Widerspruch gegen Geschäftsbedingungen jetzt ebenfalls einfacher

20. Juli 2010

Der DJV ist auch für freie Kollegen der Bauer München Redaktions GmbH tätig geworden, die gegen neue Geschäftsbedingungen protestieren. Diese sehen umfangreiche Verwertungsrechte des Verlags ohne besondere Beteiligung der freien Journalisten vor. Nach einer Vereinbarung mit den Vertretern der GmbH können Freie jetzt Widerspruch gegen die neuen Regeln einlegen, ohne mit Auftragsentzug rechnen zu dürfen. Entscheidend für den Ausgang der Auseinandersetzung wird dann die Entscheidung im maßgeblichen Hauptverfahren gegen die Bauer Achat KG sein. Damit gelten für die Bauer München Redaktions GmbH die gleichen Grundsätze wie bei Bauer Premium. Zu diesem Thema finden sich ausführliche Infos in einem DJV-Tipps für Freie (Format PDF).

Eßlinger Zeitung will Vergütungsregeln anwenden

16. Juli 2010

[siehe zu dieser Meldung die Mitteilung der Zeitung selbst, mit der die nachstehenden Angaben dementiert werden]

15.7. (DJV-PM) Post von der Eßlinger Zeitung gab es für den DJV, nachdem der DJV berichtet hatte, dass die Eßlinger Zeitung hauptberuflich freie Mitarbeiter kontaktiert habe, damit diese auf ihre Ansprüche nach den Gemeinsamen Vergütungsregeln verzichten. In einem Brief betonen Dr. Werner Schumacher und Dr. Christine Bechtle-Kobarg von der Eßlinger Zeitung, dass ihr Blatt nicht von freien Mitarbeitern die Erklärung verlangt habe, dass diese auf die Anwendung der Gemeinsamen Vergütungsregeln, aufgestellt für freie hauptberufliche Journalistinnen und Journalisten an Tageszeitungen, verzichten sollen. Richtig sei demgegenüber, dass alle freien Mitarbeiter der Eßlinger Zeitung auch rückwirkend zum 1. Februar 2010 die in den Gemeinsamen Vergütungsregeln festgelegten Honorare erhalten, wenn sie nachweisen, dass sie die Anforderungen erfüllen, die in §1 dieser Gemeinsamen Vergütungsregeln für deren Anwendbarkeit vorgesehen sind. Dies sei auch so kommuniziert worden.

Eßlinger Zeitung Empörendes Vorgehen bei Freien

9. Juli 2010

[siehe zu dieser Meldung die Mitteilung der Zeitung selbst, mit der die nachstehenden Angaben dementiert werden]

09. Jul. 2010 (DJV-PM) – Als empörend haben der Deutsche Journalisten‑Verband und die dju in ver.di das Vorgehen der Eßlinger Zeitung gegenüber freien Mitarbeitern bezeichnet. Die Zeitung verlange die Erklärung von freien Mitarbeitern, nach der die Freien auf die Anwendung der seit dem 1. Februar 2010 geltenden Gemeinsamen Vergütungsregeln für freie Journalisten an Tageszeitungen verzichten sollen.

„Die Zeitung will die Freien wie bisher mit mageren Honoraren abspeisen”, kritisierte DJV‑Bundesvorsitzender Michael Konken. Von ver.di ergänzte Inez Kühn: „Tageszeitungen sind gesetzlich dazu verpflichtet, angemessene Honorare zu bezahlen. Die Vergütungsregeln können nicht einfach abgedungen werden!” Beide betonten, dass der DJV und die dju in ver.di dieses Vorgehen nicht hinnehmen werden. Wenn Verlage glaubten, sie könnten die neuen Vergütungsregeln ignorieren oder gar durch Vertragsregeln aus der Welt schaffen, dann irrten sie sich.

Der Deutsche Journalisten‑Verband und die dju in ver.di forderten den Verlag der Eßlinger Zeitung auf, den Anstand zu wahren und geltende Vergütungsregeln auch anzuwenden. Man müsse sich sonst ernsthaft fragen, welche Glaubwürdigkeit ein Medium habe, das sich bei seinen eigenen Mitarbeitern gegen geltendes Recht wende.

Freiwillige Arbeitslosenversicherung: Bundestag beschließt Verlängerung zu teuren Konditionen

9. Juli 2010

Der Bundestag hat in seiner Sitzung am 8. Juli 2010 die Neuregelung der freiwilligen Arbeitslosenversicherung beschlossen. Er folgte der Empfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales. Eigene Anträge von der Linken und den Grünen wurden abgelehnt. Damit wird das Gesetz am 1. Januar 2011 in der zuletzt diskutierten Fassung in Kraft treten.

Der DJV hatte in der Anhörung am 5. Juli 2010 zur Reform im Rahmen einer Sachverständigenanhörung Stellung genommen. Der DJV hatte darin die Verlängerung der Regelungen begrüßt, allerdings die zu hohen Beiträge kritisiert und die Ausweitung der Regelung auf alle Selbständigen gefordert. Zudem kritisierte der DJV eine Regelung, nach der eine Leistung an Versicherte in Zukunft nur noch zweimal erfolgen soll. Danach soll die Versicherungsmöglichkeit gänzlich entfallen.

Aus dem Protokoll der Diskussion im Plenum des Deutschen Bundestags:

Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Sie wollen die freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige verlängern. Gleichzeitig machen Sie sie aber unbezahlbar, indem Sie die Beiträge vervierfachen.

(Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Nein! Das sind geringe Summen!)

Viele der Solo-Selbstständigen haben schon jetzt erhebliche Schwierigkeiten, ihren Lebensunterhalt und die Krankenversicherungsbeiträge zu finanzieren und für das Alter vorzusorgen. Und jetzt sagen Sie mir, dass sie bereits ein Jahr nach Gründung 1 000 Euro im Jahr für die Arbeitslosenversicherung zahlen können.

(Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Das ist nicht wahr! Das sind 90 Euro im Monat!)

Das wird nicht funktionieren. Damit versetzen Sie diesem Instrument einen Dolchstoß.

In der Koalitionsvereinbarung steht: „Deutschland muss wieder zum Gründerland werden.“ Sie glauben doch nicht allen Ernstes, dass Sie mit dieser Politik einen Gründungsboom auslösen werden. Mit dieser Politik wird Ihnen das nicht gelingen.

Johannes Vogel (Lüdenscheid) (FDP):

Sie sind auf das Thema Beiträge eingegangen. Ich kann Ihnen sagen, was wir machen: Wir schließen die Gerechtigkeitslücke bei den Beiträgen. Bisher wurden die Selbstständigen den Angestellten gegenüber massiv bevorteilt. Ich weiß, Sie haben die Anhörung am Montag in unserer aller Anwesenheit genutzt, um einen empirischen Beleg für Ihre These zu finden, die besagt, dass wir alles kaputtmachen. Nur muss man eben auch sagen: Diesen Beleg haben Sie nicht bekommen. Kein Sachverständiger hat Ihnen das bestätigt.

(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Ich zitiere einmal aus der schriftlichen Stellungnahme des DGB, des Deutschen Gewerkschaftsbundes: Es ist nach Auffassung des DGB nachvollziehbar, dass für die Risikogruppe der freiwillig Versicherten ein einigermaßen angemessenes Verhältnis von Einnahmen und Ausgaben bestehen muss, weil ansonsten eine Quersubventionierung durch die übrigen Versicherten erfolgen würde. Richtig ist also das Gegenteil von dem, was Sie behaupten: Wir machen nichts kaputt, sondern wir sorgen für eine Vereinfachung, weil endlich die Antragsfrist verlängert wird. Die zu kurze Antragsfrist ist nämlich das eigentliche Problem der Betroffenen.

Für Ihre Aussage, dass die freiwillige Arbeitslosenversicherung kaputtgemacht werde, konnten die Vertreter von BA und IAB Ihnen nicht den empirischen Beleg liefern, den Sie haben wollten. Das habe ich sehr wohl zur Kenntnis genommen.

Das „krasse Missverhältnis“ soll dem „Äquivalenzprinzip“ weichen

8. Juli 2010

Aus der Anhörung zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung

Am 5. Juli 2010 fand im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales eine Anhörung zur Neuregelung beschäftigungspolitischer Regelungen statt, darunter auch zur Fortsetzung der freiwilligen Arbeitslosenversicherung. Die Stellungnahmen liegen auch schriftlich vor.

Auf den ersten Blick verspricht der Gesetzesentwurf nur Gutes: Die eigentlich am 31. Dezember 2010 auslaufende Regelung soll in Zukunft unbefristet gelten. Aus dem wackeligen Modellprojekt freiwillige Versicherung soll also ein echter Pfeiler des Sozialstaats werden. Bereits Versicherte werden auch 2011 in der Versicherung verbleiben können: Ein beruhigendes Zeichen für die Selbständigen. Die Frist, innerhalb derer eine Versicherung beantragt werden, soll von einem Monat nach Begründung der Selbständigkeit auf drei Monate verlängert werden - auch dies eine pragmatische Antwort auf den Umstand, dass viele Existenzgründern in den Irrungen und Wirrungen einer Gründung nicht gleich in den ersten vier Wochen der Geschäftsaufnahme zum Antragsformular greifen.

Bei genauerer Betrachtung relativiert sich die Bedeutung dieser Neuregelung. Denn gleichzeitig soll der Beitrag steigen. In zwei Stufen soll er insgesamt vervierfacht werden. Die erste Verdoppelung der Beiträge erfolgt zum 1. Januar 2011, die zweite folgt am 1. Januar 2012. Am Ende heißt das: von rund 18 Euro im Monat auf rund 77 Euro monatlich (West; Ost: von circa 15 Euro auf circa 65 Euro). Eine saftige Kostensteigerung, ausgerechnet mitten in der Wirtschaftskrise. Hinzu kommt, dass Leistungen aus der Versicherung nur noch zweimal bezogen werden dürfen. Wer also zu oft Flaute hat, darf die versicherten Leistungen nicht beziehen - oder fliegt raus. Erst recht ist nicht daran zu denken, dass auch andere Personen außer Existenzgründern und bereits Versicherten in den Genuss dieser Regelung kommen: Eine Ausdehnung auf alle Selbständigen sieht die Neuregelung nicht vor.

DJV: Selbständige zu stark belastet

Der Deutsche Journalisten-Verband kritisierte in seiner Stellungnahme die Kostensteigerung. Das Einkommen vieler Selbständiger sei niedrig, die vorgesehene Steigerung würde sie zur Kündigung zwingen, spätestens im Jahr 2012. Die Begrenzung auf eine zweifache Inanspruchnahme sei rechtlich ungewöhnlich. Wenn Missbrauch befürchtet werde, stelle das geltende Leistungsrecht ausreichend Sanktionsmöglichkeiten bereit. Auch Existenzgründer würden zu stark belastet. Der Zeitraum von einem Jahr für den ermäßigten Existenzgründerzeitraum falle zu kurz aus. Existenzgründungen stabilisierten sich meist erst nach drei Jahren. Nicht nur Existenzgründer und bereits Versicherte, sondern auch viele andere Selbständige würden außerdem gerne in den Anwendungsbereich der Regelung kommen. Die freiwillige Arbeitslosenversicherung verhinderte, dass Selbständige in Krisenzeiten ihre Altersvorsorge auflösen müssten und damit langfristig zu Kandidaten für Arbeitslosengeld II oder Grundsicherungsrente würden.

DGB: Qualifikationsstufen abschaffen, Beiträge anpassen

Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) zeigte sich einigermaßen skeptisch gegenüber der deutlichen Beitragssteigerung: Es sei zwar „nach Auffassung des DGB nachvollziehbar, dass
für die Risikogruppe der freiwillig Versicherten ein einigermaßen angemessenes Verhältnis von Einnahmen und Ausgaben bestehen muss, weil ansonsten eine Quersubventionierung
durch die übrigen Versicherten erfolgen würde. Doch die Beitragsanhebung ist beachtlich. Der höhere Beitrag könnte vor allem Geringverdiener/ innen von der Mitgliedschaft in der Arbeitslosenversicherung abhalten bzw. sie könnten nicht in der Lage sein, die Beiträge aufzubringen. Es muss deswegen weiter beobachtet werden, ob die Ausgestaltung der Versicherung tatsächlich die Zielgruppe erreicht.“

Der DGB forderte zugleich die Abschaffung der Leistungshöhe, die sich im Bereich der freiwilligen Arbeitslosenversicherung an Qualifikationsstufen bemisst: „Es besteht nur ein geringer Zusammenhang zwischen der formalen Qualifikation und dem Einkommen der Selbstständigen. So kann ein erfolgreicher Verkaufsfahrer oder eine Handwerkerin unter Umständen n ein deutlich höheres Einkommen erzielen als zum Beispiel eine Grafikerin oder ein Journalist. Dies ist mehr von den Marktgegebenheiten als von der Qualifikation abhängig.“

Er stellte die Frage, „warum bei gleichem Beitrag nicht die gleiche Leistung gezahlt“ werde. „Ideal wäre“, so der DGB, „wie bei anderen Beschäftigten auch, die Bemessung der Beiträge und Leistungen am realen Einkommen auszurichten.“ Der DGB schlägt demnach „ein einheitliches Arbeitslosengeld vor, das einem Einkommen in Höhe des Durchschnittseinkommens der Beitragszahler (also der Bezugsgröße in der Sozialversicherung) entspricht. Für diese Leistungen wurden analog Beiträge entrichtet.“

BDA: Unter Prüfvorbehalt stellen

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hielt die Verlängerung der Regelung nur „als Ausnahmeregelung akzeptabel“, weil ein „krasses Missverhältnis“ zwischen Beitrag und Leistungsanspruch beseitigt werden sollte. Er forderte allerdings die weitere Befristung der Regelung und einen „Prüfvorbehalt“ in dieser Sache, weil die Möglichkeit weiterhin fortbestehe, „den Versicherungsfall freiwillig herbeizuführen“, in anderen Worten, die Arbeitslosigkeit vorzutäuschen.


IAB: Vorteile überwiegen, BA: Äquivalenz herstellen

Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) sah viele „Informationslücken“ hinsichtlich der Bedeutung der freiwilligen Arbeitslosenversicherung, meinte aber, „nach heutigem Kenntnisstand“ würden die Vorteile der freiwilligen Weiterversicherung „überwiegen“. Daher befürwortete es auch deren unbefristete Fortführung nach dem 31. Dezember 2010. Hinsichtlich der Kostensteigerung meinte der Vertreter der Bundesagentur für Arbeit (BA) in der Anhörung, die Beitragssteigerung entspreche dem „Äquivalenzprinzip“. Bisher würde der Beitrag von rund 18 Euro zu den möglichen Leistungen in keinerlei Verhältnis stehen.

IDW: Selbständige und Arbeitslosenversicherung passen „konzeptionell“ nicht zusammen

Besonders kritisch äußerte sich das Institut der deutschen Wirtschaft in Köln. An der ganzen Konzeption der freiwilligen Arbeitslosenversicherung von Selbständigen sei „kritikwürdig, dass Selbstständigkeit und Arbeitslosigkeit konzeptionell nicht zusammen passen. Das zeigt sich schon bei der Definition von Arbeitslosigkeit. Inwieweit ein Selbstständiger beschäftigt ist, liegt – im Gegensatz zum Arbeitnehmer – unter Umständen auch in der Dispositionsfreiheit des Selbstständigen. Da es in der Natur der Selbstständigkeit liegt, vorübergehend ohne Aufträge zu sein, müssen die Preise für selbstständig ausgeführte Tätigkeiten dementsprechend kalkuliert sein.“

Grüne: Beitragssteigerung ist „Dolchstoß“, LINKE hat „Bauchschmerzen“, SPD: „Unbezahlbar“

Nachdem der Ausschuss für Arbeit und Soziales am 7. Juli dem Gesetzentwurf der Bundesregierung mehrheitlich zustimmte, kritisierten und auch der Bundestag die Vorlage diskutierte, kritisierten in der Plenumsdebatte laut Mittelstandblog die Grünen die Beitragssteigerung als „Dolchstoß“ für die freiwillige Arbeitslosenversicherung, die dadurch „kaputtgemacht“ werde. Auch die LINKE vermeldete „Bauchschmerzen“. Am 8. Juli erklärte der „Beauftragte für den Mittelstand und die Freien Berufe der SPD-Bundestagsfraktion“ Peter Friedrich: „Die Beitragserhöhung um sage und schreibe 328 Prozent wird die freiwillige Arbeitslosenversicherung für viele Selbstständige, Existenzgründerinnen und Existenzgründer zu einer unbezahlbaren Absicherung machen. Im Ergebnis dürfte sich die von der Regierung angestrebte Entlastung der Arbeitslosenkasse vor allem daraus ergeben, dass viele Selbstständige abgeschreckt werden und gar keine Versicherung abschließen.“

Der DJV-Bundesvorsitzende Michael Konken hat die Beitragssteigerung am 8. Juli ebenfalls kritisiert.

Freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbständige: Anhörung am 5. Juli

2. Juli 2010

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags führt am 5. Juli eine Anhörung durch, bei der auch die Reform der Freiwilligen Arbeitslosenversicherung für Selbständige behandelt wird. Der DJV nimmt an der Anhörung teil. Er fordert in seiner Stellungnahme die Fortsetzung der Regelung, die Ausweitung der Regelung auf alle Selbständigen, Änderungen bei der geplanten Beitragshöhe und eine Streichung einer vorgesehenen Regelung, nach der zweifache Inanspruchnahme von Leistungen zum Ausschluss aus der Versicherungsberechtigung führt.

DJV-Online-Seminare für freie Journalisten im Juni/Juli

17. Juni 2010

Die Online-Seminare für freie Journalisten werden fortgesetzt. Hier die nächsten Termine:

Soziale Sicherheit, Versicherungen: Aktuelles zu Künstlersozialkasse, gesetzlicher und privater Krankenversicherung, Krankengeld, Berufsunfähigkeit, freiwillige Arbeitslosenversicherung, Vermögensschadenhaftpflicht, mit DJV-Versicherungsmakler Helge Kühl, 23.6., 14-15.30 Uhr (nur für DJV-Mitglieder)

Existenzgründung als freie/r Journalist/in: Aktuelle Lage im Berufsfeld, Chancen, Geschäftsmodelle, Künstlersozialkasse/Sozialversicherung, Versicherungen, Steuern, Urheberrecht, 29.6., 11-13 Uhr (auch für Noch-nicht-Mitglieder)

Neue berufliche Chancen? Ihre Tätigkeit als Online-/Mobiljournalist/in, Selbst- und Direktvermarktung von Inhalten, selbst betriebene Onlineportale, Marktplätze, Werbefinanzierung, Rechts-, Steuer- und Versicherungsfragen bei Online-/Mobilprojekten, 6. Juli, 11-13 Uhr (nur für DJV-Mitglieder)

Frei im Rundfunk, Tätigkeitsprofile, Tarifverträge, Sozialversicherung / Künstlersozialkasse, Steuerfragen, Versicherungen, Pensionskasse Rundfunk und/oder Presseversorgungswerk, 8. Juli 11-13 Uhr (nur für DJV-Mitglieder)

Bildrecht aktuell: Neues aus der Rechtsprechung für Bildredakteure und freie Bildjournalisten, 9. Juli 11-12 Uhr (nur für DJV-Mitglieder)

Urheberrecht, alles was Sie jetzt wissen müssen: (Axel) Springer, Bauer, Zeit und andere / eigene Geschäftsbedingungen / Strategien, 13. Juli 11-13 Uhr (nur für DJV-Mitglieder)

Bildvermarktung mit dem DJV-Bildportal sowie: Beschriftung von Bildern mit Imagia im Rahmen des DJV-Bildportals, 14. Juli 11-12 Uhr (allgemein zugänglich)

Aktuelle Steuerfragen von freien Journalisten
: Abschreibung, Investitionsabzug, Arbeitszimmer, Computer, Telefon, Pkw, Reisekosten, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, PR- und Onlineprojekte, steuerliche Beurteilung in Hinblick auf Umsatz- und Gewerbesteuer, 16. Juli 11-12.30 (nur für DJV-Mitglieder)

Bildrecht aktuell: Neues aus der Rechtsprechung für Bildredakteure und freie Bildjournalisten, 20. Juli, 11-12 Uhr (nur für DJV-Mitglieder)

Existenzgründung als freie/r Journalist/in, Marktchancen, Versicherungen, Steuern, Urheberrecht, “alles was zu wissen ist”. 27. Juli, 11-13 Uhr (allgemein zugänglich)

Die Anmeldung ist online (sic!) möglich.

“Notselbständigkeit” in Kulturberufen

17. Juni 2010

Die Zahl der freien Berufe ist in der Krise um 5,8 Prozent gestiegen, meldet der Bund der freien Berufe (BfB). Insgesamt arbeiten nunmehr 1,1 Millionen Selbständige in den freien Berufen. Eine gewisse Sonderstellung nehmen dabei laut einem F.A.Z.-Bericht die freien Kulturberufe ein: “Denn auf diesem Feld gibt es das Phänomen der “Notselbständigkeit”. Viele Kulturschaffende machen sich nur deshalb selbständig, weil sie keine feste Stelle finden. Im vergangenen Jahr legten die freien Kulturberufe mit 7,8 Prozent am stärksten zu.” Die freien Kulturberufe bilden laut BfB unter den freien Berufen mit 277.000 Selbständigen die größte Berufsgruppe. Die Untersuchung wurde vom renommierten Institut für freie Berufe in Nürnberg durchgeführt.

Nach einer DJV-Umfrage im Jahr 2008 erfolgten nur zwei Fünftel der Existenzgründungen von freien Journalisten aus eigenem Entschluss:

“Die Entscheidung zur Existenzgründung wurde oft nicht aus freien Stücken getroffen. 25,6 Prozent (1998: 17,7 Prozent) unter allen Befragten geben an, dass die betrieblichen Umstände dazu geführt hätten. Weitere 34,1 Prozent (1998: 27,1 Prozent) meinen, dass ihre Entscheidung teils freiwillig war, aber auch etwas durch die betrieblichen Umstände beeinflusst wurde. Völlig aus freien Stücken haben sich für den Status des freien Journalisten 40,3 Prozent (1998: 49,2 Prozent) unter allen Befragten entschlossen (1998 machten 6,0 Prozent unter allen Befragten machen hierzu keine Angaben, 2008 war die Nichtangabe technisch nicht möglich).” (DJV-Umfrage 2008)

Justizministerin: Urheberrecht muss den Autor weiter schützen

15. Juni 2010

Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger hat in Berlin über das Urheberrecht geredet. Nachfolgend einige Zitate:

Das Urheberrecht - ein Selbstbestimmungsrecht für Autoren

“Das Urheberrecht bildet die Existenzgrundlage für Autoren und Übersetzer, für Komponisten und Musiker, für Schauspieler, Regisseure, Kameraleute, für Softwareprogrammierer und Journalisten. Es darf nicht in Vergessenheit geraten: Millionen Kreative und deren Familien können ihren Lebensunterhalt nur deshalb bestreiten, weil es das Urheberrecht gibt. Der Rechteinhaber entscheidet, ob und zu welchen Bedingungen sein Werk genutzt werden darf.”

“Das Urheberrecht hindert keinen Urheber daran, von seinen Rechten großzügigen Gebrauch zu machen und die Nutzung seines Werkes jedermann zu gestatten. Aber er selbst ist es, der darüber entscheidet, kein anderer hat die Befugnis, ihm dieses Recht zu nehmen.”

Urheberrecht bleibt auch in der digitalen Welt gültiger Maßstab

“Den Besitzstandswahrern, die ihre Augen vor der neuen Realität der digitalen Welt verschließen, stehen auf der anderen Seite jene gegenüber, für die das Urheberrecht ein blanker Anachronismus geworden ist. Sie halten es in der Netzwelt für überholt; es ist für sie nur eine überkommene Blockade des weltweiten Wissenstransfers und der digitalen Kreativität. Sie ignorieren den einzelnen Autor. Sie bezeichnen sich als “digital natives”, um als Eingeborene einer digitalen Welt die Regeln der analogen nicht länger akzeptieren zu müssen. Aus den Schwächen der Durchsetzung von Urheberrechten im Netz folgern sie die mangelnde Geltung des Urheberrechts überhaupt; ganz so, als ob eine Rechtsverletzung deswegen irrelevant würde, weil sie besonders häufig vorkommt. Die Meinungsführer dieses Lagers sehen im Ausschließlichkeitsrecht des Urhebers, über die Nutzung seines Werkes zu bestimmen, nur noch ein sozialschädliches Monopol. Die Piratenpartei sagt das in ihrem Programm ganz klar: “Die Schaffung von künstlichem Mangel aus rein wirtschaftlichen Interessen erscheint uns unmoralisch, daher lehnen wir diese Verfahren ab”. Ist Kopierschutz wirklich eine Frage der Moral? Da werden große Worte zu sehr kleiner Münze gemacht. Mit diesem schroffen Gegensatzpaar - Besitzstandswahrung hier und totale Ablehnung dort - können wir die Herausforderungen, mit denen wir im Urheberrecht konfrontiert sind, nicht bestehen.

Bei dieser hitzig geführten Debatte bleibt zumeist einer außen vor: der Urheber selbst. Aber die zentrale Gestalt des Urheberrechts ist und muss auch weiterhin der Autor bleiben.”

Inhalte im Internet müssen nicht kostenlos sein

“Das Internet muss freiheitlich bleiben, aber es muss nicht zwingend gratis sein. Wer Freiheitlichkeit mit Unentgeltlichkeit gleichsetzt, zieht einen Trugschluss. Das Konzept von “Open Culture” ist deshalb ein Irrtum. Wo der Autor, wo die Zuordnung kreativer Werke zu ihren Schöpfern und zu den Rechteinhabern verschwimmt, da erodiert die Basis für Kreativität und kulturelle Vielfalt. Filesharing und Sharehosting sind keine politischen Statements. Für unautorisierte Gratis-Angebote im Internet zahlen wir langfristig alle einen hohen Preis. Die Freiheit im Internet darf deshalb nicht als Entrechtung der Kreativen missverstanden und missbraucht werden.”

Leistungsschutzrecht für Verlage soll kommen, aber auch Urheber und Nutzer berücksichtigen

“Die alte These, dass nichts so uninteressant ist wie die Zeitung von gestern, gilt heute im Internet-Zeitalter nicht mehr. Früher kam kaum jemand auf die Idee, eine Zeitung nachzudrucken. Deshalb war auch ein besonderes Schutzrecht für die Presseverleger kein Thema. Heute sieht das anders aus. Presseverlage sehen sich zunehmend damit konfrontiert, dass ihre Online-Angebote von anderen gewerblichen Anbietern in einer Weise ausgenutzt werden, die über das bloße Verlinken weit hinausgeht. Aber wenn für die eigene Wertschöpfung systematisch fremde Leistungen genutzt werden, dann stellt sich wieder die Frage der Leistungsgerechtigkeit.

Wir müssen deshalb die Debatte führen, nicht ob, sondern wie wir neben dem Urheberrecht der Journalisten auch die organisatorische und wirtschaftliche Leistung der Presseverleger besser schützen. Wie so ein Leistungsschutzrecht im Detail aussehen kann, ist offen. Allerdings: Die Rahmenbedingungen für Presseverleger im Internet betreffen zugleich die Rahmenbedingungen für die Internet-Nutzung insgesamt. Deshalb will ich sehr deutlich sagen: Es geht hier nicht darum, den Informationsfluss im Internet zu beschneiden. Es wird daher zum Beispiel kein Verbot der Verlinkung geben. Schon 2003 hat der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil klar entschieden, dass eine bloße Verlinkung keine Verletzung des Urheberrechts ist. An dieser Entscheidung wird nicht gerüttelt.

Die Möglichkeit zur freien Verlinkung ist das Fundament des Internets. Ebenso selbstverständlich ist für mich, dass auch für ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger die Schranken des Urheberrechts gelten - also vor allem auch die Zitierfreiheit. Wir wollen nicht über das Ziel hinausschießen.

Deshalb wird das Bundesjustizministerium mit allen Beteiligten eine intensive Debatte führen - mit den Verbänden der Verleger, der Journalisten und der Netzcommunity sowie allen anderen am Urheberrecht interessierten Verbänden. Wir werden sicherstellen, dass am Ende eine ausgewogene Regelung getroffen wird, bei der keine dieser Gruppen “leidet”.”

Der Gesamttext der “Berliner Rede zum Urheberrecht” findet sich hier

Zeit-Verlag: Gericht untersagt Autorenverträge

3. Juni 2010

(DJV-PM) 03. Jun. 2010 – Die Rahmenvereinbarung für Autoren des Zeit-Verlags ist vom Tisch. Das Landgericht Hamburg hat die Verwendung dieser „Vereinbarung“ dem Zeit-Verlag jetzt untersagt (Az. 312 O 224/10). Die Richter gaben damit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung von DJV und dju in ver.di in vollem Umfang statt. Nach dem Hamburger Urteil darf der Zeit-Verlag von seinen Autorinnen und Autoren nicht verlangen, dass sie gegen ein abschließendes Pauschalhonorar ihre Rechte, zumal für die Vergangenheit, an den Verlag abtreten. Auch die von dem Verlag verlangte Kombination dieser Regelung mit der Einräumung sämtlicher Rechte zur weltweiten Nutzung für die Dauer der gesetzlichen Schutzfrist ist dem Verlag untersagt worden.

Mehr zum Thema findet sich auf der DJV-Homepage.